Fundsachen
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.
Bitte bringen Sie zur Abholung einer Fundsache den Personalausweis oder Reisepass und evtl. vorhandene Nachweise mit, aus denen hervorgeht, dass Sie der Eigentümer der Fundsache sind (z. B. Fahrradpass, Handy-Kaufvertrag).
Abholung im Fundbüro des Marktes Rattelsdorf - Bürgerbüro.
Telefonische Anfragen unter der Telefonnummer 09547/9222-0.
| Beschreibung der Fundsache | Fundort | Fundzeit | Verwahrt von |
| OPEL-Autoschlüssel |
Gehsteig vor der
FFW-Einfahrt Rattelsdorf
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05.03.2013 | Markt Rattelsdorf |
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einzelner Schlüssel
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Metzgerei Lutz, Rattelsdorf | Februar 2013 | Markt Ratteldorf |
| City-Roller | an der Schulturnhalle Rattelsdorf | 22.04.2013 | Markt Rattelsdorf |
| Haushaltsschere | am Kaulberg |
März 2013 |
Markt Rattelsdorf |

