Gemeindliche Abwasserbeseitigung:
Alle Ortsteile sind an den gemeindlichen Kläranlagen in Ebing und Helfenroth angeschlossen.
Klärwärter ist Herr Günter Meixner, sein Vertretung Andreas Haderlein
Mobil 0160/96448480
Gemeindliche Wasserversorgung:
Mit den gemeindeeigenen Brunnen werden die Ortsteile Rattelsdorf, Ebing, Höfen und Höfenneusig versorgt.
Wasserwart ist Herr Karl Hornung/Rainer Meinhardt
Mobil 0160/1447208
Wasserzweckverband Rentweinsdorfer Gruppe:
Die nördlichen Ortsteile beziehen Ihr Wasser von der Rentweinsdorfer Gruppe.
Anschrift: Verwaltungsgemeinschaft Ebern
WZV Rentweinsdorfer Gruppe
Rittergasse 3
96106 Ebern
Sachbearbeiterin: Frau Gardt, Tel. 09531/629-32
Bekanntmachung
Unter Hinweis des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) vom 29. April 2007 werden die Härtebereiche und Härtegrade der Wasserversorgungsanlage des Marktes Rentweinsdorf bekannt gegeben.
Die letzte chemische Wasseruntersuchung zeigte folgendes Ergebnis:
Rentweinsdorfer Gruppe (Busendorf, Freudeneck, Helfenroth, Hilkersdorf, Medlitz, Mürsbach, Poppendorf, Speiersberg, Zaugendorf)
(Stand: 05.04.2022)
Härtebereich weich Härtegrade – odH - 5,9 PH Wert 8,3
Die Prüfberichte finden Sie auch unter der Seite der Fernwasserversorgung unter unten in den Downloads.
Für Rattelsdorf, Ebing, Höfen und Höfenneusig gelten folgende Werte:
(Stand: 25.08.2022)
Härtebereich hart Härtegrade – odH - 14,9 PH Wert 7,45
Markt Rattelsdorf
Bekanntmachung
Abwasserbeseitigung;
Anpassung der Abwasserbeseitigungskonzepte - Bezeichnung der Gebiete nach Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayWG für das Erlaubnisverfahren mit Zulassungsfiktion für Kleinkläranlagen
Die Gemeinden sind gemäß Art. 34 Abs. 2 Satz 2 BayWG (Bayerisches Wassergesetz) verpflichtet, Abwasserentsorgungskonzepte aufzustellen und fortzuschreiben für alle Anwesen, die nicht an die gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden. Das Abwasserbeseitigungskonzept (Stand: Juli 2022) wird nachfolgend veröffentlicht. Im Abwasserbeseitigungskonzept wird auch festgelegt, ob ein PSW (Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft) zur Begutachtung einer Kleinkläranlage herangezogen werden darf und welche Anforderungen an die Kleinkläranlagen gestellt werden.
Soweit sich im neuen Abwasserentsorgungskonzept Änderungen zu den bisherigen Anforderungen ergeben, müssen die bereits bestehenden Kleinkläranlagen angepasst werden. Die betroffenen Betreiber erhalten vom Landratsamt Bamberg eine entsprechende Information.“
Abwassertechnische Anforderungen an die Entwässerung von Einzelbauvorhaben im Bereich des Marktes Rattelsdorf:
|
Anforderungsstufen |
|
Anforderun-gen an die Abwasser-beseitigung |
Anmerkung |
|
|
I |
II |
II |
|
|
|
Anschluss an eine kommunale Kläranlage |
|
|
||
|
vollzogen |
nicht vorgesehen |
nicht vorgesehen |
|
|
|
|
Begutachtung KKA durch |
|
|
|
Stand: 01.07.2022 |
|
PSW |
WWA |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ortsteil |
|
|
|
|
|
Rattelsdorf |
X |
|
|
|
|
Busendorf |
X |
|
|
|
|
Ebing |
X |
|
|
|
|
Freudeneck |
X |
|
|
|
|
Helfenroth |
X |
|
|
|
|
Höfen |
X |
|
|
|
|
Höfenneusig |
X |
|
|
|
|
Medlitz |
X |
|
|
|
|
Mürsbach |
X |
|
|
|
|
Poppendorf |
X |
|
|
|
|
Speiersberg |
X |
|
|
|
|
Zeugendorf |
X |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Einzelanwesen Gemarkung Ebing |
Fl.-Nr. 1039 |
|
Ablauf-klasse C |
unter Beibehaltung der bestehenden Art der Einleitung |
|
Einzelanwesen Gemarkung Höfen |
Fl.-Nr. 740 |
|
Ablauf-klasse C |
unter Beibehaltung der bestehenden Art der Einleitung |
|
Einzelanwesen Gemarkung Medlitz |
Fl.-Nr. 517 |
|
Ablauf-klasse C |
unter Beibehaltung der bestehenden Art der Einleitung |
|
Einzelanwesen Gemarkung Mürsbach |
Fl.-Nr. 214 |
|
Ablauf-klasse C |
unter Beibehaltung der bestehenden Art der Einleitung |
|
Einzelanwesen Gemarkung Mürsbach |
Fl.-Nr. 1398 * |
|
Ablauf-klasse C |
|
|
|
|
|
|
|
|
* bestehende Art der Einleitung: Abflusslose Grube, optional: mangels oberirdischer Gewässer ist |
|||||
bei einer örtlichen Versickerung, bevorzugt über bewachsenen Oberboden, die genannte Anfor- |
|||||
derung ausreichend. |
|
|
|
|
|
Erläuterungen:
Abwassertechnische Anforderungsstufen an die Entwässerung von Einzelbauvorhaben:
I Anforderungen werden durch Anschluss an eine leistungsfähige kommunale Kläranlage erfüllt
II Reinigung des Schmutzwassers in einer mechanisch-biologisch wirkenden Kleinkläranlage (KKA)
III fachliche Einzelfallbeurteilung durch das Wasserwirtschaftsamt (WWA)
Anforderungen an die Kleinkläranlagen:
Ablaufklassen:
Kleinkläranlagen dienen der Behandlung häuslichen Schmutzwassers mit dem Reinigungsziel der Kohlenstoffelimination entsprechend Anhang I Teil C Größenklasse 1 der Abwasserverordung (Ablaufklasse C). Darüber hinaus können zum Schutz besonders sensibler Gewässer (Vereinbarkeit der Einleitung mit den Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen nach § 57 Abs. 1 Ziffer 2 WHG) im Einzelfall über die Mindestanforderungen der Abwasserverordnung (AbwV) hinaus weitergehende Reinigungsanforderungen für Nitrifikation, Denitrifikation, Phosphorelimination und Hygienisierung erforderlich sein.
Auf folgende Ablaufklassen kann Bezug genommen werden:
C Kohlenstoffelimination (Mindestanforderungen, Anhang 1 Teil C der AbwV)
N Kohlenstoffelimination und Nitrifikation
D Kohlenstoffelimination, Nitrifikation und partielle Denitrifikation
+P zusätzliche Phosphorelimination
+H zusätzliche Hygienisierung
Für die Begutachtung ist das Vorliegen ausreichender Ablaufkonzentrationen entsprechend den Ablaufklassen nach DWA-A 221 (siehe Kapitel 4, Tabelle 1) vom Hersteller beziehungsweise Planer nachvollziehbar nachzuweisen. Der Gutachter hat im Gutachten zum Wasserrechtsantrag zu bestätigen, dass ein plausibler Nachweis geführt wurde, dass die Anlage geeignet ist, die geforderten Anforderungen einzuhalten.
Sanierungsfristen:
Entsprechen bestehende Kleinkläranlagen nicht dem geforderten Anforderungsniveau sind Anpassungsmaßnahmen nach § 60 Abs. 2 WHG innerhalb angemessener Fristen durchzuführen. Für bestehende Kleinkläranlagen, die bereits den Mindestanforderungen gemäß Anhang 1 Teil C der Abwasserverordnung (Ablaufklasse C) genügen, ist eine Ertüchtigung der Anlage dann angezeigt, wenn die Nutzungsdauer der Bestandsanlage abgelaufen ist und eine Erneuerung der Abwasserbehandlung von Grund auf notwendig wird.
Versickerungsanlagen:
Versickerungseinrichtungen sind gemäß DIN 4261 Teil 5 zu planen, zu betreiben und zu warten.
Rattelsdorf, den 07.03.2024
gez. Gehring
Markt Rattelsdorf
Geschäftsleiter