Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

Wir schöffen das

In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, die zu Beginn der Amtsperiode (01. Januar 2024) das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

 

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die Bewerbung können Sie bis zum 17.03.2023 schriftlich an den 3Markt Rattelsdorf richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

 

Rathaus Markt Rattelsdorf

Bürgerbüro

Grabenstr. 26

96179 Rattelsdorf

 

Dabei sind anzugeben: Familienname (auch Geburtsname und soweit vorhanden auch akad. Grad), Vorname, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift.

Evtl. frühere Schöffentätigkeiten sind ebenso mit anzugeben. Um den Bewerbungsvordruck zur Schöffenwahl zu öffnen, klicken Sie hier: Bewerbungsbogen Schöffenwahl 2023.

Um den Bewerbungsvordruck zur Jungedschöffenwahl zu öffnen, klicken Sie hier: Bewerbung Jugendschöffe 2023.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Klösel, Tel. 09547 9222-13 oder unter www.schoeffenwahl2023.de

 

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