Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Die Jagdpächter weißen auf die sogenannte Brut- und Setzzeit hin. Diese begann am 1.März und endet am 15.Juli. In diesem Zusammenhang darf ich aus einer Fachliteratur für Hundehalter zitieren:
„Jeder Hund verfügt über Jagdinstinkte. Es ist bei manchen nur einfacher, diese zu wecken und in aktives Verhalten zu überführen, als bei anderen Hunden. Selbst wenn dein Hund noch nie einem Reh hinterher gerannt ist, oder sogar mal einen Hasen auf dem Feld stehen hat lassen, so kann immer dieser eine Tag kommen, an dem es sich dein Hund eben anders überlegt. Haben Hunde einmal den Beutegeruch aufgenommen und ihr Ziel gesichtet, beginnt die Hetzjagd in Bruchteilen von Sekunden. Ist der Hund erst einmal gestartet, ist es in den allermeisten Fällen nahezu unmöglich den Hund zu stoppen und zurückzurufen. Sowohl für deinen Hund als auch für das Wildtier geht es jetzt um’s überleben. Was dein Hund zu diesem Zeitpunkt macht, nennt man “Wilderei“. Jäger sind Natur- und Tierschützer – allerdings vorwiegend von Wildtieren und nicht von wildernden Tut-nixen. Selbstverständlich sind Jäger dazu angehalten, nach Möglichkeit keine Haustiere zu töten, wenn dies nicht unbedingt notwendig ist, sondern diese stattdessen einzufangen. Jeder, dessen Hund schon einmal zu viel Freiheit geschnuppert hat und entlaufen ist wird aber wissen, wie schwierig es ist, selbst den eigenen Hund einzufangen. Wenn ihr mit euren Hunden in der Natur unterwegs seit, behaltet eure Hunde an der Leine. Wer seinem Hund mehr Freiheit gestatten möchte, kann seinen Hund jederzeit an Schleppleine und Geschirr führen. Bei gut ausgebildeten Hunden muss man das ja nicht das ganze Jahr über so handhaben – aber eben wenigstens in der Brut- und Setzzeit.“
Es ist richtig, dass es in Bayern, also auch in Rattelsdorf, keine allgemeine Anleinpflicht im Außenbereich gibt. Allerdings bitte ich darum die Anregung der Jagdpächter ernst zu nehmen, um Wildtiere und ihren Nachwuchs bzw. ihre Brut zu schützen. Vielen Dank für das Verständnis.