Wohnungsgeberbestätigung ab 01.11.2015

Das Wappen von Markt Rattelsdorf

An alle Vermieter u. Mieter

 

 

 

Mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.

 

 

 

 

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

 

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können hier abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt des Marktes Rattelsdorf, Zimmer 2, Grabenstr. 26, 96179 Rattelsdorf zur Abholung bereit.

 

Ihr Einwohnermeldeamt

 

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