Neue Grundsteuerreform

Markt Rattelsdorf - Hinweis

 

 

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Koppitz unter der Telefonnummer 09547/9222-16 oder per Mail an kkoppitz@markt-rattelsdorf.de wenden.

 

 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Bestimmungen zur Einheitsbewertung im April 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Bislang berechnen die Finanzbehörden die Grundsteuer für Häuser und unbebaute Grundstücke anhand von Einheitswerten, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammten. Im Jahr 2019 wurde das neue Bundesgesetz beschlossen.

 

Bis 2025 müssen für alle Grundstücke neue Berechnungsgrundlagen auf den Stichtag 1. Januar 2022 festgelegt werden.

 

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Grundstücksbesitzer eine Grundsteuererklärung einreichen. Hierzu wurden sie im Frühjahr 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert.

 

Die Erklärungen können ab dem 1. Juli 2022 einfach elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt – unter http://www.elster.de abgegeben werden. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, kann die Erklärung auch auf Papier eingereicht werden. Die Vordrucke stehen ab dem 1. Juli 2022 im Internet sowie in den Servicezentren der bayerischen Finanzämter bereit.

 

Die Grundsteuererklärung ist bis spätestens zum 30. April 2023 abzugeben!

 

Die „neue“ Grundsteuer ist erstmalig ab 2025 zu zahlen.

 

Auf der Internet-Seite www.grundsteuer.bayern.de erfahren Sie immer ständig die neuesten Informationen.

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