Verkehrsrechtliche Anordnungen von Firmen, Privatpersonen, Vereinen müssen mindestens 14 Tage vor der Sperrung / vor Baubeginn beantragt werden. Die Prüfung der Unterlagen und ggf. Abstimmungen mit anderen Ämtern / Einrichtungen bedarf der 14 tägigen Bearbeitungungszeit.
Wir bitten um Beachtung und rechtzeitige Antragsstellung!