Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 22.09.2023

Satzung 2

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 22.09.2023

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385) erlässt der Markt Rattelsdorf folgende Änderungssatzung:

 

  • 1 Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS – EWS) des Marktes Rattelsdorf vom 15. Februar 2000, geändert am 14.06.2002, 16.04.2004, 18.06.2007, 14.06.2010 und 16.05.2013 wird wie folgt geändert:

 

  • 9 a

Grundgebühr

 

(1)   Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

 

(2)   Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis         4        m3/h     180,00 EUR / jährlich

bis       10        m3/h     225,00 EUR / jährlich

über     10        m3/h     270,00 EUR / jährlich

 

  • 10

Einleitungsgebühr

 

(1)   Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Die Gebühr beträgt 3,91 € pro Kubikmeter Abwasser.

 

  • 2 Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.10.2023 in Kraft.

 

Rattelsdorf, den 22 September 2023                                               

                                                                                              

Markt Rattelsdorf

                                                                                  

gez. Scheerbaum

  1. Bürgermeister

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