Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 22.09.2023

WAS

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 22.09.2023

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385) erlässt der Markt Rattelsdorf folgende Änderungssatzung:

 

  • 1 Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS – WAS) des Marktes Rattelsdorf vom 14. Februar 2005, geändert am 18.07.2007 und 16.05.2013 wird wie folgt geändert:

  • 9 a

Grundgebühr

 

(1)   Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

 

(2)   Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis         4        m3/h     48,00 EUR / jährlich

bis       10        m3/h     60,00 EUR / jährlich

über     10        m3/h     72,00EUR / jährlich

 

  • 10

Verbrauchsgebühr

 

(1)   Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers  berechnet.

Die Gebühr beträgt 2,73 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

  • 2 Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.10.2023 in Kraft.

 

Rattelsdorf, den 22. September 2023                                   

                                                                                               Markt Rattelsdorf

                                                                                               gez. Scheerbaum, 1. Bürgermeister

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